Wandlung - Rückabwicklung Kaufvertrag - Nutzung Renault Scenic

  • na klar @dci160


    Kupplungspedal quietscht und kratzt


    Bin nicht der einzige mit dem Problem hier im Forum...aber viele fahren wohl auch ne Kiste mit Automatik.


    zusätzlich garxt mein Auto bis ca. 12 Grad bei der kleinsten Bodenwelle oder Kanaldeckel....aber jetzt wurden die kompletten Dämpfer auseinander gebaut und geschmiert....soll laut Werkstatt jetzt weg sein. Vorher wurde immernur bissi gesprüht.


    Aber jedesmal wenn ich das Geräusch vom Kupplingspedal höre, hasse ich mein Auto abgrundtief :D So leid es mir tut, wäre froh es wäre schon zurück gegeben. Nach einigen Renaults war das eine riesen Enttäuschung...Da wünsche ich mir irgendwie meinen alten Grand Scenic 2 zurück.


    Würde dann wohl auf einen Koreaner umsteigen (Kia)...Hatten mit unserem Hyundai i30 noch nicht einen ausserplanmässigen Werkstattbesuch in 6 Jahren. Bzw. hab ich das Gefühl das die qualitativ deutlich wertiger sind, kein garxen, kein quietschen, die Spaltmaße passen usw. usw. Falls ich mal im koeranischen Autohaus vorbei geschaut habe, habe ich auch noch nie das Gefühl gehabt, dass es dort (Werkstatt) zugeht wie im Taubenschlag...Bei Renault ist immer Chaos :D

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  • So kurzes Update.
    Nach 3 Reparaturversuchen bei einer Vertragswerkstatt vor Ort bin ich nun an den Verkäufer herangetreten, mit der Actisnummer und schwarz auf weiß, das es keine Lösung gibt.
    Die bisherigen Gespräche fanden mit dem Werkstattleiter statt, nachdem ich mit meinem Vorhaben der Rückawicklung herangetreten bin.
    Dann wurde erst mal viel erzählt, was ja in den AGB'S steht (3 Reparaturversuche) und das Renault zustimmen muss (Kundendienst ist ja auch bereits eingeschalten)... das übliche eben.
    Diesbezüglich war ich ein wenig vorbereitet und konnte hier gleich Gegenargumente liefern und das ich mein Auto nicht 3 mal in die Werkstatt stelle, nur damit es eben dort steht. Immerhin habe ich es ja schriftlich, dass es keine Lösung für das mangelhafte Getriebe gibt.
    Nun wird mich der Verkaufsleiter kontaktieren. Hiervon werde ich es dann abhängig machen, ob ich nun einen Anwalt aufsuchen werde.

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  • und das Renault zustimmen muss

    Ja, ja...immer das gleiche Gequatsche von den Händlerm wenn es dünn wird. Renault muss überhaupt nichts zustimmen, weil dich der Hersteller gar nichts angeht.
    Wenn der Hersteller z.B. Pleite geht, hat der Händler dennoch die selben Pflichten zu erfüllen.

    Kundendienst ist ja auch bereits eingeschalten

    Was zu erwarten war. Der wird kommen, dein Fahrzeug prüfen und dir definiv jede Menge vom Pferd erzählen.
    Wenn er das tut, sag freundlich guten Tag, dreh dich um und geh. Dieser Kundendienst spielt eine Rolle für dem Händler, nicht für dich.
    Du bist nämlich gar nicht Kunde von Renault, weil du gar keinen Vertrag mit Renault hast und ohne Vertrag gibt es auch nichts abzuwickeln, irgendwelche Klauseln oder Nebenabreden zu erfüllen, oder was auch immer.


    Der Kundendienst ist immer so die letzte Rettung und hat nur den Zweck dem Kunden irgendwas einzureden, damit bloß das Auto nicht zurück kommt.
    In meinem Fall hat mir so ein Kundendienst mal erzählen, ich solle mit 4-5 bar Reifendruck fahren und das zittern der Lenkung wäre weg. Ich hab den nur ausgelacht und gefragt und welcher Waldorfschule er seine Ausbildung abgebrochen hat.
    Wenn mir jemand dummes Zeug erzählt, kann ich auch schon mal komisch werden.


    Sag dem Händler einfach kurz und knapp das du auf Rückabwicklung des Kaufvertrag besteht und ob der das mit oder ohne Anwaltskosten haben möchte.



    Ich hab z.B. gerade in einem anderem Bereich des tägl. Lbens auch einen schönen Fall.
    Händler gibt 10 Jahre für dein Produkt und bewirbt es mit seinem eigenen Namen, welche sogar als Marke eingetagen ist.
    Produkt hat noch nie richtig funktioniert. Da es aber ein Saisonprodukt für 3-4 Monate im Jahr ist und ich viel zu viel Bereitschaft hatte immer alles zu versuchen und zu probieren, die Hoffnung hatte es würde schon noch werden, sind 6 Jahre vergangen.
    Nun kommt mir der Lieferant damit, der Hersteller wäre insovent und meine Garantieansprüche damit erloschen.


    Es gibt schon schräge Vögel in dieser Welt. Dieser Typ scheint nicht einmal selbst zu wissen, dass er mit seiner eigenen Marke praktisch selbst zum Hersteller wird.
    Bei verkaufsfördernder Werbung haben alle die große Klappe und kommen die noch mit dem Kaffee hinterher, bist du unterschrieben hast.
    Funktioniert dann aber etwas nicht, ist die Palette der Ausreden oft unendlich groß und bei vielen klaptt es auch, deswegen wird es ja auch immer wieder versucht.


    Sieh es einfach. Du hast Geld für ein Produkt bezahlt, welches seine zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt. Damit hast du unweigerlich Anspruch auf Rückgabe, ohne jedweden weiteren Kommentar.
    Ohne Kundendienstgelaber und...und...und..
    Ist es nur ein kleiner Mangel, kannst Du Preisnachlass verlangen, weil eben nicht alle zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind. Aber du musst das nicht tun, denn grundsätzlich hast du Anspruch auf Rückgabe.
    Ob nun Barzahlung oder Kredit spielt keine Rolle.

  • So Verkaufsleiter hat sich gemeldet. Wegen meines Capture <X Fragte ob ich das Auto Rückabwickeln möchte und das er diesbezüglich bei Renault anfragt :D :D :D OK soll er mal machen. Montag ruft mich die Kundenbetreuungj sowieso an und dann werde ich sie nochmal befragen, warum das AH sowas behauptet.
    Nächste Woche meldet er sich...
    Ich bin gespannt, ob das wirklich so einfach und ne klare Angelegenheit wird, dass sie die Kiste ohne Gegenwehr zurücknehmen.
    Notfalls habe ich ja immernoch die Möglichkeit auf einen Anwalt zurückzugreifen. Actis Anfrage sagt ja klipp und klar....keine Lösung für Problem an Getriebe / Pedal oder was auch immer

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  • Actis Anfrage sagt ja klipp und klar....keine Lösung für Problem an Getriebe / Pedal oder was auch immer

    Hallo Taloha, auf welche ACTIS Nummer bezieht sich denn auf Dein Fall, und was ist die Fehlerbeschreibung zu der Nummer? Wenn es schon eine ACTIS Nummer gibt, müsste das ja jede Menge Kunden mit Schaltgetriebe betreffen?


    Danke
    Manfred

    Scenic 4 Limited Deluxe TCe 140 GPF, AHK, Ganzjahresreifen - 2020
    vorher u.a. R12, R19, Twingo, Megane, Scenic II

  • und das er diesbezüglich bei Renault anfrag

    oh...und Renault hat leider nein gesagt, Sie müssen ihr Auto behalten. =O:thumbup:
    Natürlich muss dein Händler mit Renault einen Deal machen, aber der hat absolut gar nichts mit deiner Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag zu tun.
    Dein Händler könnte auch seine Oma in Kasachstan anrufen, dass ist alles völlig uninteressant für dich.
    Du erklärst den Rücktritt und sucht der Händler irgendwelche Ausflüchte, bekommt er Post vom Anwalt, fertig ist die Laube.

  • Hallo Taloha,


    Vertragspartner ist Dein Händler und nicht Renault. Es gibt dahingehend entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen. Wie Dein Händler das mit dem Importeur regelt, das kann Dir egal sein.


    Liebe Grüße
    Udo

    RFC = Renault Espace V dCI 160 EDC Initial Paris in Cassio-Grau, Innenausstattung Nappa-Leder Maroon/Cameo-Grey, Innenharmonie Maroon Initial Paris (aus allererster Serienproduktion, also nicht mehr Vorserie, aus Mitte Juni 2015), EZ 07/2015, normaler Tempomat, Sonderausstattung: Head-Up-Display, Reserverad, Comfort Paket (Rückfahrkamera und Parkassistent), Winterpaket (beheizte Frontscheibe, Sitzheizung auch hinten, Scheinwerferreinigungsanlage), Ladeschutzkante in Chrom.

  • Ja so hat es mir die nette Dame vom Kundenservice erklärt.
    Der Händler prüft zunächst, ob er ,,Unterstützung'' von Renault bekommt. Sollte Renault nämlich einverstanden sein, wäre das auch das Beste für den Verkäufer.
    Sollte es Renault ablehnen würde es dann wohl unter der Kategorie ,,Rückkauf'' laufen.
    Auf den Hinweis von mir, daß ich bei Ablehnung sowieso zum Anwalt gehe, meinte Sie nur das der Anwalt sich dann aber bitte an das Autohaus wenden soll und nicht an Renault :D
    Das Autohaus gab heute auch Zwischeninfo, das der Vorgang nun an Renault weitergeleitet wurde und sie sich wieder bei mir melden.
    Auf die paar Tage kommt es mir jetzt auch nicht an, daß ich jetzt auch kein Faß aufgemacht habe, wie schnuppe mir es ist, was die mit Renault regeln wollen.

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  • Kurz und knappe Zwischeninfo....
    Autohaus meldet sich nächste zum Ablauf der Rückgabe und einem kurzfristigen Rückgabetermin :thumbup:
    Jetzt muss dann nur noch die Berechnung der Nutzungsgebühr passen. Sonst muss der Anwalt die letzten paar Meter doch noch mit ins Boot.
    Näheres nächste Woche.

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