In meinem Fall nach Beratung mit der RA'in müsste ein sehr teures Sachverständigerverfahren gegen Renault geführt werden. Ist in keinem Verhältnis Reparaturkosten und entstehende Kosten.
Das Wasser darf nicht rausgeleiert werden. Erstens kommt sowieso die Sicherung. Zweitens besteht Motortotalschaden weil das Wasser sich NICHT komprimiert! Die Kolbenstangen werden beschädigt.
Das Wasser muss duch die ausgebauten Glühkerzen raus. Dabei wird der Motor händisch gedreht.
Ich hoffe alles richtig erklärt zu haben.
Gruß Jürgen