Das ist ein Vorführer mit unter 50 km,kein Gebrauchtwagen.
Vorführwagen ist nach meiner Kenntnis keine Kategorie. Der Händler ist auf dem KfZ-Brief auf seinen Namen als erster Nutzer eingetragen, damit ist es ein gebrauchtes Fahrzeug. Andernfalls hätte er damit ja nicht fahren dürfen.
Die Gebrauchtwagengarantie beträgt aber immer wenigstens 1 Jahr. Und schließt ein, soweit ich weiss, alle "Teile die in Öl laufen".
Aber 50 Tkm in eineinhalb Jahre, da ist der Händler ganzs schön rumgegurkt. OK, wenn sich das im Preis niederschlägt, könnte man das wagen. Es ist wohl auch so ziemlich alles an Extras verbaut. Es Restrisiko ist natürlich immer vorhanden.
Mein Scenic4 war gut 2 Jahre Vorführwagen mit 16.000 km (mit dem die Belegschaft auch privat herumfuhr, wie das Adressbuch verriet). Aus vermutlich purem Geiz hat der Händler für seinen Vorführwagen auch auf die 5 Jahresgarantie verzichtet, so dass ich beim Kauf nur noch drei Monate gesetzliche Restgarantie hatte. Mir wars das wert, im Vertrauen auf meine jahrzehntelange Renaulterfahrung und auf meine langjährige Renault-Händler-Werkstatt. Toi, toi, toi ... ![]()