Scheinwerferreinigungsanlage und -warnsensor waren damals bei Xenon vorgeschrieben (MAZDA 5, BJ 2006).
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Alle Fahrzeuge, die seit dem 1. April 2000 zugelassen sind und die ein Abblendlicht mit einer Leuchtstärke von mehr als 2.000 Lumen aufweisen, müssen über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfügen.
Vor allem viele der heute verbauten Xenon-Scheinwerfer (Ausführung mit 35 Watt) benötigen zwangsläufig eine SRA, da ihr Abblendlicht mehr als die genannten 2.000 Lumen leistet. Viele LED-Scheinwerfer sowie alle Halogen-Scheinwerfer dagegen liegen unter diesem Wert. Für sie ist eine Scheinwerferreinigungsanlage gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Viele Autohersteller konzipieren ihre LED- oder Xenon-Lichter so, dass sie den Grenzwert nicht überschreiten. Deshalb sind sie auch nicht verpflichtet, bei ihren Fahrzeugen eine SRA zu liefern.
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Quelle: mobile.de
Bei meinem 'Black Edition' ist eine SRA (inkl. Warnmeldung) verbaut.