Muss überlegen, wann war nochmal die letzte Mehrwertsteuererhöhung ?
2007
Muss überlegen, wann war nochmal die letzte Mehrwertsteuererhöhung ?
2007
falls Tag der Lieferung und Tag der Rechnungsstellung nicht gleich sind, zählt das Datum der Rechnung!
Falsch. Es zählt der Tag der Vertragserfüllung. Und das ist erst, wenn das Auto übergeben wird. Sonst hätte man in der Vergangenheit bei Mehrwertsteuer Erhöhung ganz einfach die Rechnung vor dem Stichtag der Erhöhung geschrieben.
Was aber ok ist, ist das gerade laufende Leasingverträge um 3% günstiger werden für das nächste halbe Jahr durch die MwSt Reduzierung
Und auch, dass ein bereits gekauftes Fahrzeug billiger wird, wenn es nach dem 1.7.20 geliefert wird.
So, hab noch mal ein wenig recherchiert. Der Erlass der MwSt. bezieht sich auf die UVP der Preisliste und ist mit anderen Rabatten nicht kombinierbar.
Also muss man schon dumm sein, wenn man darauf reinfällt. Aber wie heißt es so schön : "Jeden Morgen steht irgendwo ein Dummer auf". Und darauf spekulieren die Franzmänner wohl.
Ich glaube, man hat sich da zu früh gefreut. Bei Renault gibt's nämlich bei der Meldung ein '*".
*Nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.
Also wird es nicht mehr als die 3 ‰ geben.
Ne den musste extra ordern
Stimmt. Einen Haken hatte ich nicht mitbestellt.
Da wird sich @Tupko aber freuen... und viele andere auch. Da hat das lange Warten doch noch was Gutes
Und ob ich mich darüber freue. Ich hoffe jetzt nur, dass da letztlich doch nicht noch irgendein Haken ist.
prinzipiell hast du recht!
denke traficdriver meint das der Händler sich die 3% einstreicht und dein ehemaliger Vertragspreis der gleiche bleibt.
Kann er nicht machen. Im Vertrag steht der Nettopreis + 19% MwSt.
Hoffe der Verkäufer sieht das auch so.
Muss er. Er muss sich ja schließlich an Gesetze halten. Und außerdem kann es ihm egal sei, da für ihn die Mehrwertsteuer eh ein durchlaufender Posten ist und er sie ans Finanzamt abführen muss.
Träum weiter
Dazu muss ich nicht träumen. Die Höhe der Mehrwertsteuer bei Kfz Kauf richtet sich nach dem am Erfüllungstag geltenden Mehrwertsteuersatz. Das heißt, wenn die Mwst. bei Fahrzeugübergabe höher ist, als bei Bestellung, muss ich den erhöhten Satz zahlen. Ist die Mwst. niedriger als bei Bestellung (was bis heute praktisch noch nie vorgekommen ist), gilt der niedrigere Satz.