da hast Du recht, wie genau die Gesetzeslage da genau ist hab ich nicht gegoogelt
ABER der Werkstattmeister hat mir deutlich zu verstehen gegeben - das keiner auf dem defekten Sitz sitzen soll:
" wollen Sie verantwortlich sein wenn es zu einem Unfall kommt, das der Beifahrer/in getötet werden könnte.
Bei einem Aufprall hält der Gurt die gewaltige Kraft nicht aus und drückt Mitfahrer und Rückenlehne zusammen
nach vorne"
das war mir eine deutliche Ansage - also bleibt der Sitz bis zur Reparatur unbesetzt - fertig - aus
ich denke darauf muss hier keine Diskussion geführt werden
Gruß Lothar