Niemand konnte mir schlüssig Antwort geben, ob die Anhängerlichter zusammen mit dem Tagfahrlicht des Zugfahrzeuges leuchten dürfen oder aus sein müssen.
So habe ich mich per Mail mit dem Starssenverkehrsamt des Kanton Bern in Verbindung gesetzt. Da erhielt ich ein mehrseitiges Merkblatt, wie das Tagfahrlicht am Zugfahrzeug sein muss, soll, darf, kann... Das hintere Tagfahrlicht beim Scenic ist ein "dürfen leuchten".
Über Anhänger stand im Dokument gar nichts drin. Nach weiterem Nachfragen erhielt ich dann die Antwort, dass die Lichter am Anhänger wohl brennen dürfen, wenn am Zugfahrzeug das Tagfahrlicht inkl. Schlusslicht brennt. Irgendwie kam aber auch von dieser Seite die Info relativ unsicher hinüber. Und die "Experten" (sie nennen sich so), sollten doch eigentlich wissen, was Sache ist!
Wir werden es dann sehen. Wenn's nicht gehen sollte, steht dann der Megane noch da, um zu zeigen, dass der Anhänger i.O. ist.
Die Nebelschlussleuchten und der Rückfahrscheinwerfer am Auto sind übrigens nicht aktiv, wenn der Anhänger dran ist.
Das Problem "Abstandswarner hinten" hat dann mit der Prüfung bei der MFK nichts mehr zu tun.
Gruss, Peter Z.