Nö,kann ich nicht bestätigen
Dito
Peter Z.
Nö,kann ich nicht bestätigen
Dito
Peter Z.
Wie beschrieben, habe ich KEINEN Träger auf der AHK. Die Räder sind auf dem Dach und dem Anhänger gewesen ( beim Espace). Heute beim GS sind sie auf dem Dach. Der Träger ist von Thule. Die Räder rauf zu heben ist nur Technik, Kraft braucht es praktisch keine.
Mit "hinter der Heckklappe" meine ich, dass die ganze Campingausrüstung im Kofferraum, eben hinter der geschlossenen Heckklappe liegt....
Gruss, Peter Z.
Wir sind mit 8 Fahrrädern in den Urlaub gefahren. 4 auf dem Dach, 4 auf dem Anhänger. Das mit einem Espace (4 Kinder, Zelt, Campingausrüstung).
Nun machen wir es ähnlich zu Zweit mit dem GS. 2 Rennräder auf dem Dach, den Rest hinter der Heckklappe . Die Räder auf dem Dach werden am Hinterrad und an der Gabel befestigt. Das Vorderrad ist im Kofferraum. So halten die Bombenfest. Das Gewicht der Räder ist so ca. 6.5kg (pro Rad und ohne Vorderrad). Und ja, ich bin über 65 Jahre...
Treibstoffverbrauch ca. plus 0.5 Liter, 130kmh kein Problem.
Gruss, Peter Z.
Für die Kofferraum und Innenbeleuchtung sicher sehr gut, da wird auch kein nachfolgender Verkehr damit geblendet. Aber für die Kennzeichenbeleuchtung sicher nicht geeignet (obwohl sie passen wird).
Gruss, Peter Z.
Habe das Produkt auf der unteren Hälfte der Seite im Handy nicht gesehen, nun am PC sehe ich es. Die werden wohl passen (das ganze Modul). Trotzdem: ich fahre nachts nur ungern einem mit LED-Lichtern für die Kennzeichenbeleuchtung hinten nach...
Gruss, Peter Z.
Für die Kofferraum und Innenbeleuchtung sicher sehr gut, da wird auch kein nachfolgender Verkehr damit geblendet. Aber für die Kennzeichenbeleuchtung sicher nicht geeignet (obwohl sie passen wird).
Gruss, Peter Z.
Einspruch! Ich habe bei mir eine LED-Kennzeichenbeleuchtung eingebaut, deren Module eine Zulassung haben.
Wieso unsinnig? LED-Frontscheinwerfer leuchten die Fahrbahn doch auch besser aus als vom Gesetzgeber gefordert wird.
Und achte mal darauf, wie viele Fahrzeuge mit halb oder ganz ausgefallenen Kennzeichenbeleuchtungen unterwegs sind.
Dies ist mit LED's sicher seltener der Fall als mit den offenbar anfälligeren normalen Glühlämpchen.
Die Kennzeichenbeleuchtung leuchtet dir die Fahrbahn in keiner Weise besser aus.... sie blenden höchstens den folgenden Verkehr - deshalb unsinnig!
Gruss, Peter Z.
Heute wieder mal getankt.
Immer setze ich nach dem Tanken die Verbrauchsmessung auf Null. Die Verbrauchsanzeige zeigte mir einen Verbrauch von 7.3 Liter auf 100 km. Gerechnet mit den eingefüllten Litern und den gefahrenen Kilometern (nach Tacho) geben: (FANFARE): 7.39 Liter auf 100 km!
Besser geht's nicht! Vergleiche auch Spritmonitor unter meinem Avatar.
Normalerweise ist bei mir der reale Verbrauch ca. 0.3 Liter über dem vom Bordcomputer gemessenen.
Gruss, Peter Z.
Gern geschehen
Gruss, Peter Z.
Bei der Kennzeichenbeleuchtung darfst du keine LED - Leuchtmittel einbauen. Nicht zulässig.
Nebenbei: Finde es auch Unsinnig, das Kennzeichen besser zu beleuchten, als vom Gesetzgeber gefordert...
Gruss, Peter Z.
Geht, ist aber nicht erlaubt!
Grund:
Die Lichtquelle ist nicht im richtigen Brennpunkt des Reflektors. Das Leuchtmittel (Birne) kann nicht die selbe Geometrie haben. So kann auch der Lichtaustritt aus dem Scheinwerfer nicht stimmen. Ein kompletter Scheinwerfertausch ist da notwendig, inkl. der elektronischen Steuerung die dahinter liegt. Leider!
Gruss, Peter Z.