Beiträge von uh_Sbg

    Hallo Marco,


    bei Gewährleistungsansprüchen ist es unerheblich, wann die Mängel aufgetreten sind. Der Händler muss beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung mängelfrei gewesen ist.


    In Anbetracht der Rückantwort rate ich Dir, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um Formfehler auszuschließen.


    Wie mehrfach schon empfohlen, lass vom ÖAMTC die Mängel feststellen.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Stgt,


    das „Problem“ ist, dass aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung fast niemand die Actis 49605 außerhalb der Garantie mehr durchführt, da das Risiko das Radio zu zerstören auch bei korrekter Vorgehensweise im Raum steht. Der ausführende Betrieb bliebe auf den Kosten eines Radiotausches sitzen. Die gesetzliche Gewährleistung lässt sich gegenüber Konsumenten nicht ausschließen.


    Es muss jemand sein, der über einen gültigen Renault-Token, CAN-Clip (vermutlich auch R-Box bzw. Plug’n Connected SVR) und die originale Anleitung verfügt. Nur über die Anleitung verfüge ich.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Stefan,


    der Scenic weicht von allen anderen RFx-Baureihen insofern ab, dass der Scenic den Radarsensor im Bereich der Frontkamera im Kameragehäuse verbaut hat und der Scenic als einziger Vertreter einen Spurassistenen eingebaut hat. Dieser ist aber nicht vergleichbar mit der automatischen Spurzentrierung.


    Beim automatischen Spurassistenten wird bei Überschreiten der Warnschwelle automatisch gegengelenkt. Lässt man das Lenkrad aus, fährt das Fahrzeug einen Zick-Zack-Kurs zwischen den beiden Straßenbegrenzungen.


    Bei der automatischen Spurassistenten wird das Fahrzeug vollautomatisch in der Fahrbahnmitte gehalten. Lässt man das Lenkrad aus, fährt das Fahrzeug in der Spurmitte selbständig weiter. Nach einer gewissen Zeit ertönt ein Warnsignal und die Spurzentrierung wird abgeschaltet.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Wolfgang,


    der erste Renault, der Radartempomat erhalten hatte, war der RFC. Bei allen Baureihen mit R-Link2 wurde aus Kostengründen ein älteres System mit nur Dreipunktmessung, anstatt Sechspunktmessung, eingeführt. Aus Sicherheitsgründen (Zuverlässigkeitsprobleme!) lässt sich der Tempomat erst ab 50 km/h aktivieren. Runter geregelt wird bis 40 km/h. Nach oben war bei den ersten Modellen schon bei 140 km/h schluss.


    Fahrzeuge der Phase 2, die EasyLink erhalten haben, wurden mit modernen Systemen ausgestattet, da kann man den adaptiven Tempomat bei 30 km/h aktivieren und runter regelt er bis zum Stillstand. Es gibt eine gut funktionierende automatische Spurzentrierung. Angefahren wird automatisch (Stauassistent)

    Fahrzeuge mit openR Link haben ein stark verbessertes System gegenüber EasyLink erhalten. Die Geschwindigkeitsbegrenzung kann man in den Tempomat übernehmen und wenn man möchte, das sogar automatisch.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Marco,


    wenn Du das Fahrzeug bei einem Händler gekauft hast, haftet dieser für die Mängelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.


    Ich würde da selber gar nichts tun, außer das Fahrzeug zu diesem Höndler bringen und die Beseitigung des Mangels/der Mängel verlangen!


    Damit Du keine Formfehler begehst, solltest Du Dich unter Umständen rechtlich beraten lassen. Das macht zum Beispiel der ÖAMTC kostenfrei für Mitglieder.


    Es macht sicher Sinn, das Fahrzeug vorher noch vom ÖAMTC begutachten zu lassen. Womöglich tauchen noch weitere Überraschungen auf!


    Liebe Grüße

    Udo