Hallo Mimbio,
die gesetzliche Gewährleistung, wo der Händler zur Mängelbedeitigung verpflichtet ist, ist viel stärker als die Fahrzeuggarantie, die der Hersteller bietet. Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Das heißt, der Händler, bei dem Du gekauft hast, muss den Mangel beseitigen. Drei Reparaturversuche stehen ihm zur Verfügung. Wenn es ihm nicht gelingen sollte, kannst Du darauf bestehen, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
Diesen Händler würde ich in die Pflicht nehmen…
Liebe Grüße
Udo