Hallo Marco,
für eine korrekt funktionierende Klimasteuerung ist es wichtig, dass entsprechend genug HFO1234yf eingefüllt ist. Das lässt sich nur durch Absaugen und Wiegen feststellen.
Nachdem ich das aber als Mangel zum Zeitpunkt der Auslieferung sehe, würde ich selber überhaupt nichts anrühren.
Es ist Aufgabe des Verkäufers, das Fahrzeug in einen mängelfreien Zustand zu versetzen. Kann er es nicht, muss er das Fahrzeug zurücknehmen und Dir den Kaufpreis rückerstatten. Für Deine Nutzung wird er einen Abzug geltend machen dürfen.
Aber das alles sind Themen für einen Juristen, vor allem wenn keine Bereitschaft besteht, dass der Händler erklärt, die Mängel beheben zu wollen.
Gegen ein von ÖAMTC erstelltes Gutachten wird dieser das Thema schwierig entgegnen können. Generell wird er nicht beweisen können, dass das Fahrzeug mängelfrei übergeben wurde.
Wichtig ist auch, der Verkäufer muss die Chance haben, die Mängel beheben zu können, so ist es schwierig, das in einer anderen Werkstatt auf seine Kosten zu beauftragen. Wie bereits erwähnt, das ist ein Thema für Juristen…
Liebe Grüße
Udo