Beiträge von uh_Sbg

    Hallo Marco,


    das fällt für mich unter die gesetzliche Gewährleistung!


    Egal was - der verkaufende Händler muss den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung mängelfrei gewesen ist, nicht Du als Kunde!

    Die Mängelfreiheit kann der Händler sicher nicht nachweisen.


    Somit muss der Händler die Kosten selber tragen!


    Ich würde die Rechnung nicht zahlen. Hast Du sie ohne Vorbehalt bezahlt, hast Du Deine Position verschlechtert.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Alexander,


    siehe folgendes Video:


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    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo T13,


    ich kenne die Renaukt-Werkstattsysteme, da ich mehrfach damit in Berührung gewesen bin.


    Erst 2019, als DDT4ALL und der Developer Modus in die Breite getragen wurde, konnte ich mich damit bis zu einer bestimmten Tiefe beschäftigen.


    Es sind nicht alle Internet-Anbieter seriös.


    Jemand, der mit dieser Materie nicht in eine bestimmte Tiefe gegangen ist, wird mit Deinen sehr knapp bemessenen Informationen nicht weit kommen. Für mich sind nicht wenig Werkstattmitarbeiter schon mit den dort genutzten Systemen komplett überfordert…


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo jo_jo,


    das 7DCT300 erkennt Gefälle in der Regel automatisch. Wird man aber zu schnell, dann unbedingt manuell zurückschalten. Das Getriebe sollte dann im Gefälle den Gang halten. Steigt die Motordrehzahl über 4.000 rpm, dann bremsen, aber nie zu lange, lieber dann öfter.


    Wenn man öfter im Gebirge fährt, bekommt man das ins Gefühl.


    Auf keinen Fall mit aktivem Tempomat bergab automatisch bremsen „lassen“!


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo T13,


    die Version 7. wird über USB installiert, die Software muss nicht neu heruntergeladen werden, wenn die Bereits am „R-USB-Stick vorrätig ist.

    Erst für die Autokonfiguration ist eine Onlineverbindung nötig.


    Die Bootversion wird, wie ich es in der Werkstatt gesehen habe, über OBD installiert und muss online geladen geladen werden. Es sei denn, die Bootversion ist bereits offline verfügbar, die Du wohl im Bestsand hast?


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Marco,


    für eine korrekt funktionierende Klimasteuerung ist es wichtig, dass entsprechend genug HFO1234yf eingefüllt ist. Das lässt sich nur durch Absaugen und Wiegen feststellen.

    Nachdem ich das aber als Mangel zum Zeitpunkt der Auslieferung sehe, würde ich selber überhaupt nichts anrühren.


    Es ist Aufgabe des Verkäufers, das Fahrzeug in einen mängelfreien Zustand zu versetzen. Kann er es nicht, muss er das Fahrzeug zurücknehmen und Dir den Kaufpreis rückerstatten. Für Deine Nutzung wird er einen Abzug geltend machen dürfen.


    Aber das alles sind Themen für einen Juristen, vor allem wenn keine Bereitschaft besteht, dass der Händler erklärt, die Mängel beheben zu wollen.


    Gegen ein von ÖAMTC erstelltes Gutachten wird dieser das Thema schwierig entgegnen können. Generell wird er nicht beweisen können, dass das Fahrzeug mängelfrei übergeben wurde.

    Wichtig ist auch, der Verkäufer muss die Chance haben, die Mängel beheben zu können, so ist es schwierig, das in einer anderen Werkstatt auf seine Kosten zu beauftragen. Wie bereits erwähnt, das ist ein Thema für Juristen…


    Liebe Grüße

    Udo