Beiträge von uh_Sbg

    Hallo Marco,


    siehe mal hier - da musst Du dann aber noch etwas herumprobieren - auf alle Fälle jeden Schritt, den Du vornimmst mit Fotos dokumentieren, damit Du wieder zurückstellen kannst, wenn was schief läuft.


    Für Scheinwerfer und Nebelscheinwerfer im UPC-Modul (USM_CMF1_Sailing_B4_V2.1), für Blinker und Bremslichter im BCM-Modul (CMF1_BCM_DDT_11).


    Für Frontlichter: - USM_CMF1_Sailing_B4_V2.1

    - Lights - Configutation

    - E_E_LowBeamType : dt_ENUMLightType_LED

    - E_B_LowBeamWithoutPWM : 1 (einschreiben 1 statt 0) -

    - E_E_HighBeamType : dt_ENUMLightType_LED

    - E_B_HighBeamWithoutPWM : 1



    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Stefan,


    wenn die Anlage danach wieder undicht wäre, dann zwicke ich den Werkstattmeister so lange auf seine Kosten, bis die Anlage dicht ist - im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Wenn nötig mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes.


    Er hätte die Aufgabe gehabt, die undichte Stelle zu finden….


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Wolli


    wenn auf der Rechnung Klima-Check steht und fast kein Klimagas im System ist, ist das für mich absolut unseriös.


    Sollte die Anlage demnächst wieder leer sein, würde ich im Rahmen der Gewährleistung auf die Behebung des Mangels bestehen. Es wurde ein Klimacheck verrechnet, die Anlage auch aufgefüllt. Somit hast Du als Nichtfachmann angenommen, dass die Anlage dicht ist. Im Falle einer Undichtheit hätte man Dich informieren müssen, was zu reparieren ist und es hätte auf keinen Fall das System aufgefüllt werden dürfen! Dahingehend gibt es sehr strenge Vorschriften!


    Durch die Rechnung mit der Position Klimacheck und die eingefüllten Gramm von HFO1234yf hast Du es Schwarz auf Weiß, dass die Werkstatt die Anlage für in Ordnung befunden hat, denn sonst hätte ja kein Klimagas aufgefüllt werden dürfen. Fakturierung und danach Mangel - Pflicht zur Behebung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung!


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Jürgen,


    das ist leider Tatsahe, dass ab Werk der Soll-Füllstand unter dem vorgeschriebenen Wert ist. Das sehe ich als bewusste Maßnahme, außertariflich ein Werkstattgeschäft zu lukrieren.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Wolli,


    Klimagas diffundiert - es ist eine Frage der Zeit, dass aufgefüllt werden muss. Der Grenzwert beträgt maximal 40 Gramm Diffusion pro Jahr!

    EUR 100,00 sind in Werkstätten 330 bis 500 Gramm. Also scheint die Anlage praktisch leer gewesen zu sein


    Einfach nur die Anlage aufzufüllen ohne die undichte Stelle zu ermitteln, finde ich fahrlässig.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Camper,


    wenn in Deinem Fahrzeug aktuell eine 3.3.15.41x oder 3.3.16.9xx installiert ist, dann kannst Du nicht einfach so selber auf 7.0.24.16x updaten, denke daran, das Radio wird geschrottet und muss dann ausgetauscht werden.


    Es gibt nur eine Möglichkeit, in einer Renault-Werkstatt den Actis 49605 Prozess durchzuführen oder einen Austausch des Radio in ein Gen2.1., was sich preislich um die EUR 2.000 bewegen wird.


    Nachdem der ordnungsgemäß durchgeführte Actis 49605 Prozess auch das Risiko eines geschroteten Radios beherbergt, wird man in der Regel in keiner Renault-Werkstatt bereit sein, außerhalb der Fahrzeug-Garantie das Risiko auf sich zu nehmen und deshalb den Auftrag ablehnen. Es besteht eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bei Auftragsannahme und Fakturierung.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo hawk,


    danke für die Bestätigung, dass ein Update von 7.0.24.160 auf 9.0.37.210 nun direkt möglich ist. Das war damals mit Erscheinung der 9.0.37.210 nicht möglich, da kam eine Fehlermeldung...


    Die Einstellung für AA erfolgt am Mobiltelefon. Da gibt es unterschiedliche Anzeigeoptionen. Als CP-User kann ich da leider nicht im Detail behilflich sein.


    Liebe Grüße

    Udo