Beiträge von uh_Sbg

    Hallo Urs,


    Dein RFA wurde mit einer Softwareversion 3 ausgeliefert, was mit der VIN verknüpft ist. Streng genommen wäre die 3.3.16.98x die neueste Softwareversion.

    Durch die Actis 49605 wäre die Softwareversion 7.0.24.16x installiert worden. Durch einen nötigen Radiotausch wurde die Softwsreversion 9.0.34.61x vorinstalliert. Diese hatte sich mit dem R-Link-Store synchronisiert.


    Für Fahrzeuge, die mit Softwareversion 9 ausgeliefert wurden, erhalten ein Update auf die Version 9.0.35.50x. Das erfolgt leider nicht über den R-Link-Store, sondern über die Hompage EasyConnect, weil der Datensatz hier komprimiert werden kann. Da wurde augenscheinlich ein Datenabgleich mit der Datenbank des Auslieferungsstandes vorgenommen. Daher ist im R-Link-Store wieder die „ursprüngliche“ Softwareversion eingetragen.

    Ich gehe davon aus, dass nach einiger Zeit die Synchronisation mit dem R-Link-Store wieder erfolgt. Oder Renault will bewusst „illegale“ Updates von weiteren Updates ausschließen, wobei durch einen Radiotausch die 9er legal erworben wurde.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Andreas,


    im Menü Multi-Sense gibt es auch die Möglichkeit, den Sound auf Sprot, Neutral und Comfort einzustellen. In Multi-Sense Comfort ist standardmäßig Comfort eingestellt, was bewirkt, dass Gegengeräusche zu Geräuschreduktion erzeugt werden.


    Die R-Link2-Softwareversion hat in gewisser Weise auch Einfluss auf die Bose. Sollte das Fahrzeug mit Softwareversion 2 oder 3 ausgestattet sein, dann fehlt Actis 49605, das Update auf Softwareversion 7. Dabei wird auch ein Update für die Bose vorgenommen, wonach das System mehr Bass erzeugt.


    Maßgeblich ist auch die Unterbringung des Sub-Woofers. Es gibt Fahrzeuge, da befindet er sich unter dem Kofferraumboden und neuere, da befindet sich dieser hinter der rechten Seitenverkleidung. Gerade die Variante unter dem Kofferraumboden hat bei Beladung seine Nachteile.


    Wie gesagt, das Klangverhalten der Bose ist ein subjektives Empfinden. Es gibt persönliche Präferenzen, die Abstimmung gefällt einem oder es gefällt einem nicht. In meinem Espace RFC und auch Captur RJB bin ich mit der Bose sehr zufrieden. Die Abstimmung ist für mich in Richtung klassische Musik.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo dci160,


    die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwagen beträgt zwei Jahre, wobei nach sechs Monaten die Beweislastumkehr erfolgt. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht fehlerfrei gewesen ist.

    Außerdem befindet sich das Fahrzeug innerhalb der Werksgarantie. Somit garantiert Renault, dass Fehler des Fahrzeugs behoben werden.

    Treten bei dem Fahrzeug Fehler auf, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist behebbar sind, besteht die Möglichkeit entsprechende rechtliche Schritte zu setzen. Dazu empfehle ich BlackBeauty, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.


    Liebe Grüße

    Udo