Hallo dci160,
die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwagen beträgt zwei Jahre, wobei nach sechs Monaten die Beweislastumkehr erfolgt. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht fehlerfrei gewesen ist.
Außerdem befindet sich das Fahrzeug innerhalb der Werksgarantie. Somit garantiert Renault, dass Fehler des Fahrzeugs behoben werden.
Treten bei dem Fahrzeug Fehler auf, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist behebbar sind, besteht die Möglichkeit entsprechende rechtliche Schritte zu setzen. Dazu empfehle ich BlackBeauty, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Liebe Grüße
Udo