Beiträge von uh_Sbg

    Hallo Roemi,


    die Gebrsuchtwagengarantie wird keine Verschleiß- und Betriebsmittel decken.


    Sind aber an der Klimaanlage Schäden zu beheben, dann wird sicher eine Deckung durch die Garantie gegeben sein.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Roemi,


    nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln. Zur Gewährleistung ist der Händler verpflichtet, zur Garantie der Hersteller.
    Ist das Fahrzeug noch in der Vollgarantie, ist das sicher kein Thema. Das besagte Fahrzeug ist innerhalb der Garantieverlängerung, da ist fraglich, ob diese fehlendes HFO12345yz abdeckt. Sollte das so sein, würde ich das über die Gewährleistung versuchen. Mit entsprechenden Argumenten könnte es man ja versuchen. Nach sechs Monaten ab Kauf liegt die Beweisführung beim Kunden.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo,


    nehmen wir zum Beispiel den 160-PS-1,6-Liter-Diesel. Der neigt zu einem Riss im Motorblock. Der Schaden tritt ein. Die Kosten für den Motortausch würden um die EUR 9.000 betragen. Würde nun das nötige Service überzogen worden sein, was meint ihr, wie Renault da entscheidet?


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo,


    da stellt sich die Grundfrage, ob das Fahrzeug nicht schon mit zu wenig Kältemittel ausgeliefert wurde. Die Beweislastumkehr bei der gesetzlichen Gewährleistung beträgt sechs Monate. Ich würde beim Händler entsprechend argumentieren...
    Ein Versuch ist es wert, oder?


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo,


    Ich würde das Thema Überschreiten eines Serviceintervalls das unbedingt abklären. Im FLle des Falles gibt man sonst dem Importeur die Möglichkeit, sich aus der Garantieverpflichtung zu winden. Auf mögliche Kulanzleidtungen könnte sich das auch negativ auswirken.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Trafficdriver,


    Du verstehst mich nicht, worauf ich hinaus möchte. Ganzjahresreifen bringen in Österreich nichts, denn diese darf ich unter 4 mm nur im Sommer fahren. Wenn ich aber das ganze Jahr die Ganzjahresreifen drauf habe und ausgerechnet im November diese die 4 mm unterschreiten, muss ich diese bereits erneuern. Das heißt, ich kann diese nicht bis auf 1,6 mm herunter fahren. Genau das möchte Bose und überlegt deshalb, genau aus diesem Grund Ganzjahresreifen anzuschaffen. Ich möchte ihm nur vor Augen halten, dass das in Österreich nichts bringt, weil man es nicht beeinflussen kann, ob die 4 mm ausgerechnet im November, wo die Winterreifenpflicht beginnt, erreicht wird oder am 15. April, wo ich diese weiterfahren kann. Spätestens im kommenden November müssen die dann getauscht werden, auch wenn sie sogar noch 3 mm hätten.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Traficdriver,


    wenn Bose die Winterreifen, die nur noch 4 mm haben, ab 15. April fertig fahren will, geht das. Wenn Bose dann Ganzjahresreifen aufgezogen hat, diese demzufolge auch im Sommer fährt, es sind ja Ganzjahresreifen und dann am 1. November drauf kommt, dass diese nur noch 4 mm haben, muss er sie ersetzen. Also kann er sie nicht fertig fahren. Er muss sich entweder neue Winterreifen oder neue Ganzjahresreifen kaufen, kann somit die Ganzjahresreifen nicht im Sommer fertig fahren, es sei denn, dass er dann am 15. April die alten Ganzjahresreifen wieder aufzieht. Also was bringen in Österreich Ganzjahresreifen, nämlich gar nichts.


    Also man fährt Sommerreifen, tauscht diese, wenn die 1,6 mm erreicht haben, die Winterreifen tauscht man, wenn 4 mm Profiltiefe erreicht wurden. Das ist wesentlich ökonomischer.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Bose,


    was machst Du, wenn die Ganzjahresreifen ausgerechnet am 1. November nur noch 4 mm haben? Willst Du die dann auch im Sommer fertig fahren und kaufst Dir für den Winter neue Ganzjahresreifen, ziehst dann am 15. April die alten Ganzjahresreifen auf?
    Bleib lieber bei Sommer- und Winterreifen.


    Liebe Grüße
    Udo