Hallo bobderelch,
manchmal gibt es unstimmige Rad/Reifenkombinationen, die zwar erlaubt, aber nicht praxisgerecht sind. In der Regel ist es so, dass bei Nachrüstung größere Dimensionen ausgewählt werden, als ab Werk verfügbar, eher selten, dass auf kleinere Kombinationen umgerüstet wird. Und da sehe ich Praxisprobleme, besonders dann, sollte der Rollumfang beträchtlich von der Serie abweichen oder die Reifenflanken zu steil stehen und dadurch die Eigenfederung des Reifens beeinträchtigt ist, obwohl der Reifenquerschnitt höher ist.
Nur ein Beispiel - ein Talisman wurde anstatt mit 245/50 R 18 mit 225/50 R 18 bestückt, was gemäß Mustergutachten erlaubt wäre. Bei dieser Größe war das Problem, dass die Reifenflanken zu steil gestanden sind und keine Eigenfederung möglich gewesen ist. Der Rollumfang war zu niedrig und die Tachoabweichung zu hoch. Trotzdem - eine erlaubte Dimension.
Liebe Grüße
Udo