Hallo Faris,
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du Deinen RFA erst 6 Monate?
Dann ist mitunter der Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für die Beseitigung der Mängel zuständig. Nach sechs Monaten hast Du aber die Beweislast. In Anbetracht der Vorgeschichte dürfte die Beweislage hoffentlich wohl gesichert sein.
Ich verstehe nicht, dass Renault Deutschland diesen Mangel nicht im Rahmen der Garantie bereinigt.
Im Endeffekt muss Dir das egal sein, wie der Händler das abrechnet. Der Fokus ist, da ist ein Mangel und der muss beseitigt werden.
Liebe Grüße
Udo