Hallo Mickey,
besteht noch gesetzliche Gewährleistung und ist die Beweislastumkehr noch nicht eingetreten? Dann muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass der Fehler nicht schon zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden hatte. Das wird wohl schwierig sein?
Liebe Grüße
Udo