Hallo Gerhard,
ohne die Details Deines Fahrzeuges zu kennen und wann Du es gekauft hast, ob Werksgarantie, Renault Plus-Garantie (Garantieverlängerung, die nur technische Mängel deckt) oder eine vom Händler angebotene Garantie Versicherung besteht, ist es nicht einschätzbar, was gedeckt ist und was nicht.
Innerhab der zweijährigen Werksgarantie und auch während der Plus-Garantie, die wie erwähnt, nur technische Fehler deckt, wurden gemäß Nachrichten in diversen Foren die Kupplungspakete anstandslos von Renault ersetzt oder das komplette Getriebe getauscht.
Sollte das Fahrzeug bei einem Händler gekauft worden sein und dieser Fehler ist innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (vor Beweislastumkehr) festgestellt worden, wird der Händler im Rahmen seiner Pflichten den Mangel wohl beseitigen müssen.
Gebrauchtwagengarantien sind meistens mit eingeschränktem Deckungsumfang versehen. Da sollte man die Vertragsbedingungen genau durchlesen.
Ein Thema ist, was wird als Verschleißteil und was wird als technischer Fehler bezeichnet. Trockenkupplungen gelten mitunter als Verschleißteile. Inwieweit das auf Lamellenkupplungen zutrifft, ist unter Umständen ein Streitpunkt.
Liebe Grüße
Udo