• Rechtsschutz brauchst du nicht! Bei eindeutiger Schuldfrage übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten des RA.

    ok was gelernt, dachte man muss den erstmal vorfinanzieren und bekommt das Geld irgendwann zurück

    2023er Renault Arkana E-TECH engineered in Graphit-Grau

  • Ok, vielen Dank für die Infos :) Das Autohaus wollte heut am Telefon auch schon wissen, welche Versicherung es ist. Kenne es auch von meinen Steinschlägen früher, wo fast jedesmal die Scheibe getauscht werden musste, dass das die Werkstatt direkt mit denen abrechnet.

    Und in dem Fall ruf ich wohl nicht morgen bei der gegn. Versicherung an, sondern warte die Rückmeldung der Werkstatt ab. Meine Bekannte hat mir auch schon nur Schlechtes über diese Vers. berichten können, man wird sehen. :-/

    Schönen Abend Euch noch!


    Grüße,

    Andrea

    Grand Scenic Limited Deluxe BLUE dCi 150 EDC, 11/2020, Perlmuttweiß, Standheizung, Haifischantenne

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    Davor: 3 x Scenic kurz seit 07/2005, alles Diesel 130PS, Schaltung

  • Eine Wertminderung wird auf jeden Fall eintreten, ist ja jetzt ein Unfallwagen. Diese Wertminderung muss die Gegenerische Versicherung erstatten.

    Gruß JoJo


    Renault Espace Intiale Paris TCE 225 GPF von 2021.

    Black-Pearl-Schwarz, LED - Matrix usw.

  • Naja, wenn tatsächlich nur die Türen betroffen sind und sonst gar nix und die Türen werden durch Neue ersetzt, sollte es doch auch gar keinen Unfallschaden mehr geben? Unter "reparierter Unfallschaden" verstehe ich etwas, das am Fahrzeug zurückbleibt und möglicherweise irgendwann zu Problemen führen könnte... Drüberlackiert, irgendwas ausgebeult, was Verzogenes etc.


    Oder muss man das in meinem Fall später immer angeben, auch wenn die schadhaften Teile komplett erneuert wurden?

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  • Da muss ich dich leider Enttäuschen, es ist ein Unfallwagen der Instand gesetzt wurde. Wenn du ihn Verkaufs und es verschweigts machst du dich auch noch Strafbar.

    Gruß JoJo


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    Einmal editiert, zuletzt von jojo ()

  • ok... wird bei dem Autohaus repariert, wo ich ihn vor 2 Monaten gekauft hab... Heißt, wenn ich den dann nach 48 Monaten dort zurückgebe (Vario-Finanzierung), dann sollt ich mir wohl heute schon schriftlich in die Akte geben lassen, was die dann später max. beim Wert abziehen würden/dürfen. Nicht, dass es heute heißt 2000,- und in 4 Jahren sinds dann 3000,-


    Boah, das ist echt nicht mein Jahr, was Autos angeht... :(

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  • Naja, wenn tatsächlich nur die Türen betroffen sind und sonst gar nix und die Türen werden durch Neue ersetzt, sollte es doch auch gar keinen Unfallschaden mehr geben? Unter "reparierter Unfallschaden" verstehe ich etwas, das am Fahrzeug zurückbleibt und möglicherweise irgendwann zu Problemen führen könnte... Drüberlackiert, irgendwas ausgebeult, was Verzogenes etc.


    Oder muss man das in meinem Fall später immer angeben, auch wenn die schadhaften Teile komplett erneuert wurden?

    Ist mit Sicherheit ein unfallschaden den du angeben musst beim Verkauf. Mir ist im Sommer einer hinten draufgefahren, da wurde die komplette Heckklappe sowie die hintere Stoßstange gewechselt und lackiert. Schaden ca 5000 Euro. keinen Mietwagen genommen ca 300 Euro für 4 Tage und Wertminderung von 400euro. Das heisst das der Schaden von der gegnerischen Versicherung beglichen wurde und ich ca 700euro noch bekommen habe.

    Der Anwalt wurde mit 3 oder 4 hundert Euro auch noch von der Versicherung übernommen.

    TCE140 bose mit EDC und noch ein paar extras, EZ 05/19
    ZOE life Phase2 mit Winterpaket, Armlehne, Nebelscheinwerfer und Ganzjahresreifen

  • Also grundsätzlich kannst Du die Schadenabwicklung an die Werkstatt abtreten, wenn die weiß, welche Versicherung für den Gegner eintritt. Diese Versicherung schickt im Normalfall dann einen Gutachter auf Ihre eigenen Kosten. In dem Gutachten, wenn Du es vorher erwähnst, ist auch die Wertminderung mit aufgelistet.


    Vor einer grundsätzlichen Beauftragung eines Anwaltes würde ich erst mal abraten. Bei einer voreiligen Beauftragung kannst Du evtl. auf Deinen Kosten für Ihn sitzenbleiben, denn der gegnerischen Versicherung muss eine gewisse Zeit eingeräumt werden, um den Schaden und Ihre Eintrittspflicht zu prüfen. Erst wenn diese sich zu viel Zeit lässt oder zu wenig regulieren möchte, dann kannst Du einen Anwalt beauftragen. im besten Fall hast du sogar einen Verkehrs-Rechtsschutz.


    Gruß

  • etwas Druck kann aber nicht Schaden.


    Nachdem mir ja im Oktober einer drauf gefahren war. Hat es trotz Anwalt 3 Wochen gedauert bis die Reparaturfreigabe der Versicherung da war. Das ging dann auch nur "so schnell" da mein Auto inzwischen repariert war. Sonst wären da noch viel mehr Ausfalltage zusammen gekommen.


    Nach einer weiteren Woche gab es dann die Wertminderung und die Telefon pauschale


    Anschließend hat es dann noch mal 4 Wochen bis zur Zahlung des Ausfall Geldes gedauert

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