Android Auto und Apple CarPlay

  • Woher haette ich wissen sollen, dass ich es nicht bekomme, wenn es nicht explizit ausgewiesen ist.

    Das ist ein starkes Argument!


    Wenn ihr den AH beim Kauf explizit darauf hingewiesen habt, dass ACP eines der Kaufargumente ist


    1) dann hätte er euch darauf hinweisen mussen, dass ihr für diese Ausstattung mit dem Kauf noch warten müsst


    2) wenn er sich damit rechtfertigt, zum Zeitpunkt eures Kaufs selbst keine Detailinfos von Renault dazu erhalten zu haben, fürchte ich, dass sich Renault auf bereits erwähnten Vorbehalt der Änderung der Ausstattung berufen wird


    Eine Empfehlung könnte sein, Renault anzuschreiben und die Sachlage erklären bzw welchen Vorschlag sie für eine Lösung haben.

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    Grand Scenic dCi 110 Bose, Technik-Paket-Premium, Gletscher-Weiß mit Dach in Black-Pearl (auch bekannt als "Schwarzhäubchen" © Traficdriver)

  • Ist es nicht erst eine verbindliche Bestellung?
    Erst wenn das Auto entlich da Ist, gibt es einen Kaufvertrag.
    Rechtlich wird wohl maßgeblich sein, was in der Bestellung steht und auf welchen Katalog verwiesen wird.

  • @Roger11
    Das ist wohl richtig. Aber kann der Käufer den Kauf verweigern, wenn das bestellte Fahrzeug bereits beim AH steht aber zB ein nicht nachrüstbares Ausstattungsmerkmal falsch bzw nicht eingebaut wurde?
    Müsste eigentlich möglich sein, wie das aber mit dem hier angesprochenen fehlenden ACP ist ... keine Ahnung?

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    Grand Scenic dCi 110 Bose, Technik-Paket-Premium, Gletscher-Weiß mit Dach in Black-Pearl (auch bekannt als "Schwarzhäubchen" © Traficdriver)

  • @'crouZer
    Ist einfach zu ungenau definiert.
    Richtige Argumente bringen erst die Preisliste März 2017.
    Versprochen wurde es aber schon 2016 bei den ersten Tesberichten.
    Rein Rechtlich kann aber Renault jederzeit Änderungen durchführen. "Änderung sind Vorbehalten"
    Schwieriges Thema