Beiträge von Big-C-Nick

    Interessant - und auch nachvollziehbar - das bei allen die Probleme und Fehlermeldungen bei niedrigem Ladezustand der Batterie auftreten.


    Bei mir taucht häufiger mal die Fehlermeldung "Aktives Bremsen aus" auf, was aber beim nächsten Motorstart wieder verschwunden ist. Auch hier lässt sich mittels PACE-Dongle am ODBC-Port kein Fehler auslesen.
    Die anderen Fehlermeldungen hatte ich (bislang) noch nicht.


    Seltsamerweise treten bei meinem Wagen Fehlermeldungen aber vermehrt nach dem Laden der Batterie mittels Ladegrät oder nach längeren Autobahnfahrten auf, wenn also davon ausgegenagen werden darf, dass sich der Akku wieder etwas vollgepumpt hat.


    Letztens fuhr ich nach NL und auf dem Rückweg hatte ich die ganze Zeit die vorgenannte Meldung mit dem Crash-Symbol und zusätzlich noch den Schraubenschlüssel, weil mir ein ESC-Fehler angezeigt wurde (dabei gucke ich gar keine Musiksendungen ;) ). Nach 100 Metern also nochmal rechts ran, Motor aus, Motor an - gleiche Fehlermeldungen. Also mit Tannenbaum im Display ab nach Hause und 5km vor Erreichen der heimischen Garage die Mitfahrer rausgeschmissen. Bei denen noch kurz ausgeladen und gequatscht (die Zeit reichte nicht, das sich alle Systeme komplett heruntergefahren haben) und ab nach Hause - OHNE jegliche Fehlermeldung.


    Dazu muss ich sagen, dass es an diesem Tag ca. 36°C warm war - aber auch so etwas sollte die Technik verkraften können (die Klimaanlage hat übrigens einwandfrei gearbeitet :thumbup: ).


    Irgendwie alles nicht nachvollziehbar. Bedenklich finde ich nur, dass man den Fehlermeldungen irgendwann mal keine Beachtung mehr schenkt und es so ggf. zu einer kritischen Situation kommen könnte.

    Ich bin die ersten 1.000 km langsam angegangen, artig so wie es im Handbuch steht (Hälfte Autobahn bis Vmax 140, Hälfte Stadtverkehr):


    Fahrzeuge mit Benzinmotor
    Bis 1 000 km eine Geschwindigkeit von 130 km/h bzw. eine Motordrehzahl von ca. 3 000 bis 3 500 /min im größten Gang nicht über-schreiten. Es wird jedoch erst ab ca. 3 000 km seine maximale Leistung erbringen.


    Das kann ich so auch bestätigen. Nach ziemlich genau 3.000 km kam noch mal ein kleiner Leistungsschub und auch der Spritverbrauch reduziert sich (Letzteres beim Kadjar damals auch noch einmal nach ca. 10.000 km). Das Ganze ist eh alles elektronisch im System hinterlegt.


    Was die Beschleunigung angeht. 160 PS aus nacktem 2,0L Hubraum oder aus 1,3L mit 2 Turbinen machen sich schon bemerkbar. Ich bin im Stadtverkehr auch recht vorsichtig mit dem Gasfuß unterwegs und war anfangs schon arg enttäuscht, da ich auch nicht mit Vollgas auf die Autobahn auffahre. Der Beschleunigungsprozess gestaltete sich doch recht träge. Hinzu kommt noch die Automatik, beim Schalter fährt man die Gänge doch weiter aus und beschleunigt ganz anders.


    Mittlerweile habe ich mich mit den Turbos und dem EDC arrangiert und wenn man damit gelernt hat umzugehen und den Gasfuß auch mal forciert einsetzt, dann ist man vom Anzug des Schiffes doch sehr angetan. Ich fahre zumeist im Perso-Modus mit Motoreinstellung 'Neutral'.
    Aber vom Sport-Modus war ich doch überrascht. Gas (also Benzin... ihr wisst schon, was ich meine :P ) wird schneller angenomnen, die Turbostufen schneller dazugeschaltet und alles reagiert viel direkter > Fuss auf das Gaspedal und *SCHWUPPS*. Für den Stadtverkehr ist das eigentlich nix und verbraucht dort m.E. unnötig Sprit.


    Bei meinem ersten Wagen mit Multisense (Megane Ersatzfahrzeug bei Inspektion des Kadjar) habe ich mit Multisense rumgespielt und an einer Ampel mal von ECO auf Sport gewechselt: es hat nicht viel gefehlt und ich hätte beim Anfahren dem Vordermann das Heck verbeult. Der Unterschied hat mich dann doch ziemlich unvorbereitet überrascht! =O

    [...]
    am besten während der Fahrt den Ein/Aus-Schalter für das Radio so lange festhalten, bis der Zentralbildschirm ganz schwarz geworden ist.
    [...]

    Ich mache das ab und an mal - ca 1x im Monat und 'einfach so' - an einer Ampel bei der ich weiss, dass die Ampelphase ca. 3 Minuten dauert. Länger dauert das Procedere nicht.


    Ich mache das aber nur, wenn Start/Stopp mal wieder schwächelt - d.h. bei laufendem Motor.

    Irgendwie verstehe ich das Problem für Otto-Normalfahrer nicht.


    In D muss man nach 3 Jahren erstmalig zum TÜV. Der Wagen muss jährlich zur Inspektion (bei Laufleistung > 30.000 km / Jahr).
    Also den Wagen im TÜV-Monat vor Erreichen 'Kaufdatum + 3 Jahre' im AH zu Inspektion und TÜV anmelden und gut ist.


    Einen Hinweis zur 'Garantierkontrolle' habe ich noch nie erhalten, wohl aber regelmässig Mails hinsichtlich Inspektion und TÜV.


    Nachtrag: Da habe ich mich etwas falsch/missverständlich ausgedrückt. Ich meinte natürlich nach 2 Jahren innerhalb der eh fälligen Inspektion in die Werkstatt (Garantie) und dann noch einmal kurz vor dem 2ten TÜV (nach 5, nicht nach 3 Jahren) zu Inspektion und TÜV anmelden (Anschlussgarantie). So wie es bislang da steht ist das meinerseits Dummbatz gewesen.

    Software-Upgrade (Software-Version: 3.3.16.966)

    Wow... das wäre aber schon längst routinemässig fällig gewesen und hätte sogar selbst durchgeführt werden können.
    Danach kam sogar noch ein 3.3.16.988.


    Wo der Wagen aber eh im AH war und dort das Update (Update, da noch gleiche Rev.-Nr. ... oder hattest Du bislang noch eine 2er-Version installiert ?) installiert wurde hätten sie dort auch gleich das Upgrade auf 7.0.24.16x furchführen können.
    Mir nicht ganz plausibel - es sei denn, das RLink ist wirklich allererste Generation. Ich weiss nicht, ob die schon die 7er verkraften konnten.

    Zu dem Totenwinkel Warner, den habe ich über den obd2 Anschluss mit einem pc-programm auf die Werte von 5-205 km/h eingestellt und wie gesagt funktioniert prima, habe ich vor ca 2 Jahren schon gemacht, wenn du es wünschst und mir etwas Zeit gibst könnte ich schauen wo ich die Anleitung dazu habe.

    Wäre nett :D . Danke! :thumbup:
    Eine kurze, schriftliche Auflistung der ECU-Namen und Bildschirme sollte reichen. Mit ddt4all habe ich schon einiges angepasst.

    Rechtliche Grundlagen (Abbiegelicht)

    Das adaptive Abbiegelicht in Verbindung mit dem Abblendlicht und dessen Zulässigkeit sind in der ECE-Regelung 119 beschrieben, die seit 06.04.2005 europaweit gültig ist. Zwar erwähnt die deutsche Zulassungsvorschrift (StVZO) die ECE-Regelung nicht direkt. Sie sagt aber ausdrücklich, dass Zulassungen auf Grund von internationalen
    Vereinbarungen gelten. Und eine ECE-Regelung gilt als solche. Was also eine ECE-Regelung zulässt, ist auch in Deutschland erlaubt.


    Wesentliche Vorgaben:

    • Es darf nur bei Geschwindigkeiten unter 40 km/h aktivierbar sein.
    • Es darf nur bei eingeschaltetem Abblendlicht ativierbar sein.
    • Es kann entweder durch Betätigen des Blinkers oder durch eine eigenständige Elektronik automatisch bei Kurvenfahrt aktiviert werden.
    • Eingeschaltet wird je nach Kurvenrichtung der rechte oder linke Scheinbwerfers des Abbiegelichts.
    • Die Aktivierung des Abbiegelichtes erfolgt schlagartig, beim Ausschalten wird das Licht ausgedimmt.
    • Beide Abbiegelichter dürfen eingeschaltet werden, wenn der Fahrer den Rückwärtsgang einlegt