Hallo sexylover,
den Wunsch, dass die Teile länger halten, haben wir alle. Nur es werden nicht alle Wüsche erfüllt.
Wenn der Fehler nach zwei Jahren auftritt, müsste das Fahrzeug noch in der Garantie sein. Wenn das Teil schon einmal ausgetauscht wurde, zum Beispiel auf Garantie und dann tritt der Fehler schon wieder auf, dann ist es schlichtwegs Pech. Denn bei Austausch auf Garantie, also ohne Rechnung, gibt es keine neuerliche Garantie auf das Teil. Das wäre nur dann möglich gewesen, wenn aufgrund einer Kulanz der Kunde eine Kostenbeteiligung gehabt, also auch eine Faktura, hätte.
Frag doch den Werkstattmeister, er möge einen Kulanzantrag stellen. Kulanz ist eine freiwillige Leistung und da ist auch ein positiver Einsatz des Werkstattmeisters erforderlich. Einen Kulanzantrag stellen ist nämlich auch eine lästige Arbeit, die man gerne vermeidet.
Liebe Grüße
Udo