Beiträge von uh_Sbg

    Hallo macci,


    es gibt keine Möglichkeit, eine Werkstatt zu zwingen, einen Programmierauftrag anzunehmen.


    Bei Reprogrammierung von R-Link2 besteht auch bei ordnungsgemäßer Vorgangsweise ein Restrisiko eines gebrickten Radios. Das will kaum jemand eingehen.


    Der Werkstattmeister in der von mir bevorzugten Werkstatt macht das nicht mehr. Er hatte zwar keinen Schaden, aber es hatte mehrfach Probleme gegeben, die gelöst wurden. Aber die verbrauchte und nicht verrechenbare Arbeitszeit für einen Rettungsaufwand möchte er nicht mehr aufwenden.


    Ich verstehe das schon.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo,


    das Problem ist Ausführung in Alu und dünne Materialstärken, um Gewicht und Geld zu sparen. Durch Korrosion, Aluminium oxidiert und Vibrationen können im Laufe der Zeit bestimmte, beanspruchte Stellen aufreißen.


    Früher wurde Kupfer und Messing verwendet. Unverwüstlich, aber schwer und teuer.

    Sofern überhaupt möglich, was das Extra Klimaanlage ziemlich teuer.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hall macci,


    nicht der Konsument trägt das Risiko eines Updates, es ist die Werkstatt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Die kann auch gegenüber Konsumenten nicht ausgeschlossen werden.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Sexylover,


    das ist ein typisches Verhalten bei allen xFx-Baureihen bei zu wenig Kältemittel im Kühlkreislauf.


    Auffüllen und alles ist wieder in Ordnung. Es muss aber geprüft werden, ob ein Leck im Kühlkreislauf besteht.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Wiegert,


    heute sind Motoröle so weit stabil, dass auch mit einer niedrigeren Viskosität der Ölfilm noch nicht abreißt. Sonst könnte in einem Hybriden kein Öl mit der Viskosität 20 eingefüllt werden. Wobei dafür eine erweiterte RN17 Norm erforderlich ist. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist das RN17n


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo flambo,


    es gibt ein höchstgerichtliches Urteil, dass die Werksgarantie nicht verloren gehen darf, wenn die Wartung in einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben ausgeführt wird. Nachgewiesen wird das durch eine entsprechende Rechnung und durch den Arbeitsplan, wo die angeführten und vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Punkte abgehakt wurden.


    Wenn die Wartung innerhalb der Garantiezeit selber vorgenommen wird, gibt es keine Nachweis durch eine Rechnung, dass eine Wartung vorgenommen wurde. Somit kann Hersteller jede Garantieleistung ablehnen.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo man-b,


    wenn man sich auskennt und das passende Werkzeug hat und einen guten Tester, dann kann man auch bei einem modernen Fahrzeug vieles selber machen.

    Die Frage stellt sich, wie gut kann man sich auskennen. Eine Fachausbildung dauert nicht ohne Grund mindestens drei Jahre. Und Praxis ist auch wichtig.


    Liebe Grüße

    Udo