• Nachdem ich jetzt mal die Verträge angesehen und weder beim googln noch hier im Forum was Beruhigendes gefunden hab:


    Wie funktioniert das mit der Wertminderung denn überhaupt?


    - Ich hab sone Formel gefunden, nach der bei angenommenen 5000,- Reparatur, Fahrzeug im 1. Jahr und Brutto Listenpreis eine Wertminderung von so ca. 2000,- anfallen könnte.

    - Eigentümer ist aber die Bank und alle Ansprüche an Versicherungen sind an die Bank abgetreten.

    - Ich hab mit dem Händler einen Rücknahmevertrag, der sich derzeit auf die Schlussrate von knapp 14.100,- bezieht. Diese zahlt der Händler dann an die Bank und löst somit das Auto aus. Der konkrete Wert (Schwacke...gedöns) wird jedoch bei Übergabe von nem Gutachter festgelegt. Liegt der tatsächliche Wert des Fzg. wegen Schäden unter dieser Schlussrate, dann muss ich dem Händler die Lücke erstatten. Umgekehrt - z.B. mit viel weniger km und ohne Schäden - würde ich den Mehrwert erstattet bekommen.

    - Jetzt haben wir ja tatsächlich ne Wertminderung...


    Weiß jemand, was dann die Bank damit macht? Wird in so einem Fall die Schlussrate angepasst um die Minderung? Oder streichen die das einfach ein und ich bin dann später der Gelackmeierte, wo nochmal draufzahlen soll? Wäre ja ziemlich unverschämt und dagegen würd ich tatsächlich mit Anwalt vorgehen.


    Die Verträge sagen dazu nix. Nur, dass der Händler fein raus ist und die Bank einfach die Kohle kassieren kann, ohne vertraglich erwähnte Auswirkungen auf die Schlussrate = mich.


    Irgendwie hab ich dabei ein ungutes Gefühl... :/

    Grand Scenic Limited Deluxe BLUE dCi 150 EDC, 11/2020, Perlmuttweiß, Standheizung, Haifischantenne

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    Davor: 3 x Scenic kurz seit 07/2005, alles Diesel 130PS, Schaltung

  • Wegen der ganzen Wertminderung solltest du entweder mit deinem Händler oder mit deinem anwalt reden und noch mal, wenn es sicher ist das du keine schuld hast würde ich sofort einen Anwalt hinzu ziehen. Du musst hier auch nix vorstrecken oder gleiches, der Anwalt rechnet seinen Aufwand direkt mit der Versicherung ab.

    TCE140 bose mit EDC und noch ein paar extras, EZ 05/19
    ZOE life Phase2 mit Winterpaket, Armlehne, Nebelscheinwerfer und Ganzjahresreifen

  • Hallo, da Du viel Grübelst :

    hast Du denn einen Rechtsschutz oder bist Du beim ADAC - ACV - ACE oder anderen Autoclub mit Rechtsberatung ?

    Eventuell auch mit Rechtsschutz ? In Deinem KFZ Versicherungsvertrag soetwas mit drin ?

    Meistens kann man seine Fragen (wie Du sie oben gestellt hast) dort erstmal kostenlos am Telefon erläutern und beantwortet bekommen.

    Sollte es zu kompliziert werden wirst Du eh dann darauf hingewiesen einen Anwalt aufzusuchen.

    Viel Glück bei Deinenm Fall

    seid 08.2019 Scenicc ENERGY TCe 140 EDC INTENS (R-Kamera) EZ 03.2018

    103 Kw / 140 Ps 1330 ccm - klappbare AHK - Webasto Standheizung

    Meine Fahrzeuge ab 1966 > Kreidler Florett RS - Honda 400N - Honda Seven Fifty - Suzuki Burgman AN 650

    Opel Kadett A - VW Käfer - NSU 1200 - Ford Escort - VW Passat - Opel Kadett D - Honda Civic + Honda HRV -
    Subaru Forester + Subaru Baja (Pick Up) - Dacia Duster Delsey 2012- 2019 -> SCENIC

  • Servus,

    aus leidvoller Erfahrung mit dem Rücknahmegutachten und Restwert bei einem geleasten "britischem Kleinwagen" der ein Vorführwagen war:

    lass alles in der Fahrzeugakte dokumentieren. Das muss später beim Rücknahmegutachten berücksichtigt werden.

    Jetzt gibts zwei Punkte: die Bank hat eine feste Forderung von xxxx€ aus deinem Kreditvertrag und der Händler stellt einen Restwert vom Fahrzeug bei Übergabe von yyyy€ fest. Die zahlt er der Bank auf dein Kreditkonto und du den Rest.

    GRüße

    Aktuell:
    Scenic TCE 160 EDC Bose, karmesinrot mit schwarz, Clio III 1,6 16V dunkelgrau


    Vorher:
    Renault 5 LS, Benz 220D (mit Lenkradschaltung), Peugeot 205D, Lancia Prisma TD (erster Turbo-Diesel), Opel Omega A, Opel Vectra GT, VW Passat TD, Espace JE, Espace JK 2.0/16V LPG (fast 14 Jahre gefahren)

  • So, ich hab grade tel. "Beratung" über die RS gehabt: ohne die Verträge genau zu sehen, kann man nichts wirklich dazu sagen und sie hatte auch keine Rechtsprechung dazu parat. Heißt, ich müsste mir hier einen Anwalt nehmen und das Ganze durchgehen. Sie meinte auch, generell beo nicht mehr Bagatellschaden immer Anwalt dazu.


    jo_jo Aber es scheint dann meine Denke tatsächlich insofern korrekt zu sein, dass ich als Geschädigter auf der Wertminderung sitzenbleiben soll und die Bank von der gegnerischen Versicherung trotzdem die Kohle abkassiert und nicht an meine Schlussrate weiterreicht.


    Vom Autohaus werde ich nur abgewimmelt, die sind in Kurzarbeit und sie wollte mich auch grade nicht an einen Verkäufer weiterreichen, der mir da evtl. am allerschnellsten weiterhelfen könnte. Stattdessen wollen sie sich den Schaden erstmal ansehen usw. Dafür muss aber erstmal ein Servicmitarbeiter erreichbar sein oder so... Boah, hilft mir jetzt echt gar nix! Geduld?!?! Bei mir?!?! Is nich...


    Sooooo. und da die Tante Andrea aber auch soviel rumgrübelt :) und die ganze Nacht nicht schlafen konnte, hat sich da möglicherweise noch eine andere Lösung aufgetan:


    1) Man kann lt. Kreditvertrag bei der Renault Bank diesen Kredit jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung und ohne Kündigungsfrist kündigen. Da ich dummerweise so eine GAP Versicherung für 1537,- abgeschlossen hatte, die eh überflüssig ist, wäre ich die bei einer Kündigung auch gleich los und es müsste theoretisch nur der restliche reine Auto-Finanzierungsbetrag übrigbleiben.


    2) Bei der Ing-diba kostet der Autokredit zwar stolze 2,39% Zinsen (statt 0,99 bei Renault), aber wenn ich das Ganze ohne die GAP und mit gleicher Ratenhöhe durchrechne, dann komme ich - ohne Wertverlust - nach den 48 bzw. noch 46 Monaten auf eine deutlich niedrigere "Schlussrate" -> also das was halt noch zum Finanzieren nach der Zeit übrig ist. Ich haääte das aus heutiger Sicht wohl eh zumindest teilweise nochmal finanzieren müssen, ist also wurscht.


    3) Mit der Kündigung bei Renault VOR der REPARATUR und so einem Autokredit von z.B. Ing, wo ICH den Fahrzeugbrief habe und somit auch der Empfänger sämtlicher Leistungen der gegnerischen Versicherung bin, habe ich das ganze Galama mit der Schlussrate und Rückgabe nicht mehr. Ich kann die z.B. 2000,- von der Versicherung direkt in die Tilgung des neuen Kredits stecken. Sollte ich das Auto dann tatsächlich 6-8 Jahre fahren, hat sich das mit der Wertminderung eh relativiert.


    Einziger Nachteil: mir gehört das Auto dann und wenn ich es nach 48 Monaten loswerden möchte, hab ich halt das Risiko, dass der Diesel mit Unfallstatus halt einfach nicht das bringt, was noch beim Kedit übrig ist. Aber eigtl. hab ich so ein Risiko ja jetzt auch schon.


    Was haltet Ihr von dieser Option? Schlau 8) oder hab ich was wichtiges übersehen :rolleyes: ?


    Grüßle

    Andrea

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  • Aber sollte die GAP-Versicherung dann nicht genau dafür einspringen - wenn dein Auto den anvisierten Restwert warum auch immer nicht bringt... oder hab ich da was falsch verstanden...


    Aber wie ich das sehe bleibt das dann wohl so oder so eine +/- Null Rechnung... nur dass du dann eben sofort "Eigentümer" vom Fahrzeug bist wenn ja auch der Typenschein bei dir wäre, also mit der Finanzierung z.B. über Ing-diba...

    weiß auch nicht...:saint: Aber wegen einem Schaden wo du völlig unschuldig dazu gekommen bist, und wo auch noch keiner weiß wie hoch jetzt der Schaden überhaupt wirklich ist, gleich alles über den Haufen schmeißen...??

    erst noch nen Renault Kadjar BOSE 1.6 dCi 4WD aus 2015 mit RLink V2.x
    u. jetzt aktuell einen Koleos Intens 2.0 dCi 4WD mit neuerdings RLink V. 9.0.34.616
    9.0.35.506 ^^ 9.0.37.216 8)

  • Zitat Renault Seite:

    "Die GAP-Versicherung zahlt im Schadenfall 20 Prozent auf den Wiederbeschaffungswert und maximal bis zum ursprünglichen Kaufpreis."

    Und lt. Vertrag max. 13.000 Euro.


    Denke, das ist nur bei Totalverlust relevant, weil sonst muss ja nix wiederbeschafft werden. Und eigtl. müsste ich bei unverschuldetem Unfall den Wiederbeschaffungswert vom Gegner bekommen, ansonsten von der Vollkasko. Die versprechen ja teilw. bis zu 36 Monate den Neuwert, nicht nur Wiederbeschaffung.

    Und dann ist ja noch die Frage, wie groß die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und aktuellem Restkredit ist. Hatte es immer so verstanden, dass die GAP eben genau da einspringt. Is aber offenbar nicht so.


    Natürlich warte ich ab, was jetzt rauskommt. Das dauert halt und zerrt an den Nerven. Wenn ich ne Notlösung parat hätte, würde das sicher beruhigender wirken.

    Rein rechnerisch wäre ich bei Ablösen und 1500,- Entschädigung bekommen im Gegensatz zu weiterlaufen lassen und hinterher die volle höhe Schlussrate zahlen ca. 1800,- im Vorteil.

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  • ...und 1500,- Entschädigung bekommen...

    aber das ist eben u.a. der Knackpunkt... was wenn nicht... ok, dann wärst du ja immer noch 300 im Plus lt. deiner Rechnung... irgendwie besteht aber dann scheinbar so oder so kein Grund das bei Renault weiter laufen zu lassen... ?(:saint:

    Aber wie gesagt würde ich mich auch nicht verrückt machen, sondern mal abwarten... ist ja nich so, dass du ohne Auto da stehst - fahren tut er ja noch uneingeschränkt... :thumbup:^^:):saint:


    LG

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  • Natürlich hängt das Ganze davon ab, ob es eine Wertminderung und dafür eine Entschädigung seitens der gegn. Versicherung gibt. Stichwort "merkantile Wertminderung" wegen Unfallfahrzeug und deswegen später weniger Wert. aber die würd ich ja dann auch bekommen, wenn das Fzg. zum Leistungszeitpunkt mir gehört.


    Geht ja nur darum, nicht von der Bank im Fall der Fälle benachteiligt zu werden und trotzdem die gleiche Schlussrate zahlen zu müssen.


    Und ja, zum Glück fährt er. ich stehe nicht unter Zeitdruck. Müsste nur lt. Vertrag der bank schon längst Bescheid gesagt haben... :/

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  • Hallo Andrea,

    das Fahrzeug ist doch auf dich zugelassen nur der Fahrzeugbrief liegt als Sicherheit bei der Bank, oder?

    Dann wird die Versicherung dir die Wertminderung bezahlen und nicht der Bank. Die Versicherung weiss nichts vom Leasing, Bank usw.

    Leg das Geld auf die Seite für die spätere Abrechnung.

    GAP deckt nach meiner Meinung nach nur (selbstverschuldeten) Totalschaden bei Vollkasko ab. Hatte meine Arbeitskollegin leider nicht beim Totalschaden ihres Z irgendwas und durfte das Loch zwischen Restwert und Restschuld selbst begleichen. Also nicht unwichtig aber zum Teil auch in der Vollkasko des KFZ-Versicherers enthalten.

    Und: ja meld das der Bank und auch dass dein Autohaus momentan in Kurzarbeit ist und du keinen Ansprechpartner erreichst.

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